Organisationen Sozialer Arbeit orientieren sich (wie andere Organisationen auch) in ihrer Entscheidungsfindung an ihren systeminternen Erwartungen. So ist es kein Wunder, dass bisherige Untersuchungen (Schrapper u. a. 1997) bspw. zu Entscheidungen der Jugendämter bei Hilfen zur Erziehung darauf verweisen, dass es die Haltungen der Organisation Jugendamt sind, die abschließend darüber entscheiden, ob ein Kind ambulant, teilstationär oder stationär betreut wird.
Auf der anderen Seite bestehen Kopplungen zu Organisationen anderer Teilsysteme, bspw. der Medizin, Politik usw.
Ich frage mich (hier ein Beitrag von Frank Eger) ob aufgrund der (Definitions-) Macht von Politik und Medizin davon ausgegangen werden kann, dass Jugendämter tatsächlich autonom entscheiden.