Die dgssa zertifiziert auf Grundlage der Zertifizierungsordnung von 2012 Weiterbildungen. Die Weiterbildungen, welche mit dieser Zertifizierungsordnung erfasst werden, haben einen Umfang von ca. 400 Stunden.
Ziel ist es nun, auch für einzelne Veranstaltungen, kürzere Ausbildungszyklen und Supervisionsangebote eine Qualitätssicherung auszuweisen, der eine eindeutige und transparente Ausrichtung am wissenschaftlichen und fachlichen Profil der DGSSA zu Grunde liegt. Das Angebot an systemischen Fortbildungen, die sich differenziert an Angebotsfeldern oder an methodischen Fragen ausrichten, hat sich hat sich inzwischen deutlicher ausgeweitet und diversifiziert. Insbesondere werden deutlich mehr Fortbildungen und Workshops mit einem geringen Stundenumfang, im Segment von bis zu ca. 150 Stunden, angeboten. Darüber hinaus beseht das Anliegen, Supervisionsangebote zu zertifizieren.
Um den Veränderungen der beruflichen Anforderungen und Bedingungen gerecht zu werden, wird die Zertifizierungsordnung von 2012 ergänzt.
Die Zertifizierung des Segments von Veranstaltungen im Umfang bis zu 150 Stunden und Supervisionsangeboten soll auf der Basis des Verständnisses von Systemischer Sozialer Arbeit, wie es in den Grundlagen der Zertifizierungsrichtlinien beschrieben ist, erfolgen. Dort heißt es :
“ Für die Zertifizierung ist maßgebend, dass ein erkennbarer Bezug zum fachlichen und akademischen Austausch über Grundlagen und Entwicklungen der systemischen Ansätze und Theorieentwicklung in der Sozialen Arbeit ausgewiesen werden kann, sowie auf die Effekte unterschiedlicher Systembegriffe für die Praxis, z. B. individualisierende Perspektiven zu erweitern.“
Der Vorstand wird die Mitglieder der dgssa an den Inhalten einer Erweiterung der Zertifizierungsordnung beteiligen. Zu dem Zweck wird in nächster Zeit per Newsletter eine entsprechende Information an die Mitglieder erfolgen. Vorab wird eine Diskussionsmöglichkeit mit der vorliegenden Eingabe im Blog eröffnet.